Die Anmeldung muss schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail/Buchungsformular auf der Summersurf-Homepage) erfolgen. Die Anmeldung wird für den Teilnehmer mit Eingang bei Summersurf verbindlich, für Summersurf tritt die Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung (per Post, Fax oder Email) ein.
Nach Vertragsabschluss bzw. Erhalt der Buchungsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreis fällig, der restliche Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Anreise zu überweisen. Liegt der Zeitpunkt der Anmeldung weniger als 4 Wochen vor dem Anreisetag, ist sofort der Gesamtbetrag zu entrichten.
Ist der Reisepreis bis spätestens 4 Wochen vor Anreise nicht auf dem Konto von Summersurf eingegangen, hat dieses das Recht, den Teilnehmer ggf. nach vorheriger Abmahnung durch Erklärung einer Kündigung von der Reise auszuschließen. Summersurf hat das Recht, in diesem Fall vom Teilnehmer eine Schadenspauschale in Höhe des halben Reisepreises zu verlangen.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports und aller anderen (sportlichen) Aktivitäten, an denen er teilnimmt, bestehen. Alle sportlichen Aktivitäten erfolgen stets auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt im Summersurf Camp ist nur Volljährigen (mindestens 18 Jahre alt) gestattet. In Ausnahmefällen kann eine besondere Vereinbarung zwischen Summersurf und dem minderjährigen Teilnehmer und seinen Erziehungsberechtigten getroffen werden.
Im Reisepreis sind die in der Buchungsbestätigung angegebenen Leistungen enthalten. Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen durch Summersurf bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig werden und diese den Gesamtdurchschnitt des Aufenthalts nicht erheblich beeinträchtigen.
Die Stornierung durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, hat er Summersurf eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Gesamtpreis. Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:
Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Rücktritts.Der Rücktritt selbst kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Jedoch wird empfohlen, dies aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen. Auch für den Fall des Entstehens verschuldeter Körperschäden des Teilnehmers behält Summersurf den Anspruch auf den Reisepreis. Darüber hinaus wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen dem Reiseteilnehmer oder demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt, in Höhe der dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 EURO. änderungen des Abreisetermins oder des Reisezieles gelten als Stornierung. Der Veranstalter ist berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten zu berechnen. änderungen der Aufenthaltsdauer oder die Zubuchung weiterer Leistungen sind, sofern sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet. Der Kunde kann sich bis zum Abreisetermin durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Namensänderung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 EURO je Teilnehmer berechnet. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden jedoch widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder auf der Reise aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann eine Teilleistung (Sportangebote; Ausflüge u. ä.) witterungsbedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, dem Veranstalter sind durch den Ausfall Kosten erspart worden.
Summersurf kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Summersurf haftet nicht für Unglücksfälle, eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und den damit verbundenen Terminverschiebungen, sowie für etwaige Folgekosten, die dem Teilnehmer daraus entstehen könnten. Die Teilnahme am Surfkurs, den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung.
Die Haftung von Summersurf erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Wellenreitsport oder der angebotenen (sportlichen) Aktivitäten verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden. Sie erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während des Wellenreitens oder bei der Teilnahme an den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen.
Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer seitens Summersurf ist ausgeschlossen. Die Surfausrüstung, sämtliche Sportgeräte sowie sonstige Gegenstände, die Eigentum von Summersurf sind, sind von den Teilnehmern ordnungsgemäß zu behandeln. Insbesondere bei grobfahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.
Die vertragliche Haftung von Summersurf bzgl. vertraglicher Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wird für Schäden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden dem Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Preis enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer solchen, ebenso ist der Abschluss einer Reisegepäck- und Auslandskrankenversicherung ratsam.
Für den Surfkurs sowie alle anderen angebotenen Aktivitäten beträgt die Mindestteilnehmerzahl 3 Personen. Ist in der Buchungsbestätigung auf die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis eine Woche vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann Summersurf erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und der Surfkurs bzw. die Aktivität nicht durchgeführt wird. Summersurf wird dem Teilnehmer die vorstehende Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis eine Woche vor Reisebeginn zugehen lassen.
Der Teilnehmer kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Summersurf in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat Summersurf seine Ersatzteilnahme unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Summersurf hinsichtlich der nicht erreichten Teilnehmerzahl anzuzeigen. Macht der Teilnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch, so wird der vom Teilnehmer gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Summersurf an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist zwingend schon vor Ort vorzunehmen. Summersurf kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort Summersurf zur Kenntnis zu geben. Dieses ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Summersurf geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
Der Teilnehmer willigt ein, dass er während der Reise bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von Summersurf verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Teilnehmer willigt ein, dass die erhobenen Daten zu seiner Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich das Summersurf, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages bzw. der übrigen Bestimmungen des Kleingedruckten.
Gerichtsstand ist Montabaur
Summersurf GmbH
Kieselboner Weg 24
56566 Neuwied
Handelsregister: HRB 23853
UmSt.-ID: DE 292 603 962