Unsere allgemeinen Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

I. Anmeldung und Anzahlung

Die Anmeldung muss schriftlich (per E-Mail/Buchungsformular auf der Summersurf-Homepage) erfolgen. Die Anmeldung wird für den/die Teilnehmer/in mit Eingang bei Summersurf verbindlich, für Summersurf tritt die Verbindlichkeit mit der schriftlichen Rückbestätigung inklusive der Rechnung (per Post, Fax oder E-Mail) ein.

Nach Vertragsabschluss bzw. Erhalt der Buchungsbestätigung wird sofort eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, der restliche Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Anreise zu überweisen. Liegt der Zeitpunkt der Anmeldung weniger als 4 Wochen vor dem Anreisetag, ist unverzüglich der Gesamtbetrag zu entrichten.

Ist der Reisepreis bis spätestens vier Wochen vor Anreise nicht auf dem Konto von Summersurf eingegangen, hat diese das Recht, den/die Teilnehmer/in ggf. nach vorheriger Abmahnung durch Erklärung einer Kündigung von der Reise auszuschließen. Summersurf hat das Recht, in diesem Fall vom/von der Teilnehmer/in eine Schadenspauschale in Höhe des halben Reisepreises zu verlangen.

II. Teilnahmebedingungen

Der/die Teilnehmer/in erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitens und aller anderen (sportlichen) Aktivitäten, an denen er teilnimmt, bestehen. Alle sportlichen Aktivitäten erfolgen stets auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt im Summersurf Camp ist nur Volljährigen (mindestens 18 Jahre alt) gestattet. In Ausnahmefällen kann eine besondere Vereinbarung zwischen Summersurf und dem/der minderjährigen Teilnehmer/in und seinen Erziehungsberechtigten getroffen werden.

III. Leistungen

Im Reisepreis sind die in der Buchungsbestätigung angegebenen Leistungen enthalten. Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen durch Summersurf bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss notwendig werden und diese den Gesamtdurchschnitt des Aufenthalts nicht erheblich beeinträchtigen.

IV. Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in

Die Stornierung durch den/die Teilnehmer/in ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Tritt der/die Teilnehmer/in vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, hat er Summersurf eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Gesamtpreis. Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises pro Person
  • von 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person
  • von 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person
  • von 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 65% des Reisepreises pro Person
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises pro Person
  • bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% des Reisepreises pro Person

Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Rücktritts. Der Rücktritt selbst kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Jedoch wird empfohlen, dies aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen. Auch für den Fall des Entstehens verschuldeter Körperschäden des/der Teilnehmers/in behält Summersurf den Anspruch auf den Reisepreis. Darüber hinaus wird dem/der Kunden/in der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

V. Umbuchung, Leistungsänderung und Vertragsübertragung

Umbuchung oder Leistungsänderung
Änderungen auf Kundenwunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der zubuchbaren Optionen oder der Unterkunft sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei einer Umbuchung werden die effektiv entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR pro Buchung erhoben. Änderungen ab 29 Tage vor Reiseantritt sind unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorheriger Stornierung der Reise zu den oben genannten Bedingungen/Stornierungsgebühren möglich.

Vertragsübertragung
Mittels Erklärung, die uns bis sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, kann der/die Kunde/in verlangen, dass ein Dritter für Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Summersurf kann in diesem Fall die Erstattung der tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Die Namensänderung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 EURO je Teilnehmer/in berechnet. Im Übrigen haften der/die Ersatzteilnehmer/in und der Reisende Summersurf gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des/der Ersatzteilnehmers/in entstehenden angemessenen und tatsächlich anfallenden Mehrkosten.

VI. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der/die Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder auf der Reise aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann eine Teilleistung (Sportangebote; Ausflüge u. ä.) witterungsbedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet auch das keinen Anspruch des/der Teilnehmers/in auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, dem Veranstalter sind durch den Ausfall Kosten erspart worden.

VII. Kündigung und Rücktritt durch Summersurf

Summersurf kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  • Kündigung wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

    Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Buchungsbestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, hat Summersurf das Recht, den Reisevertrag bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen des/der Teilnehmers/in werden unverzüglich zurückerstattet.

  • Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

    Falls der Aufenthalt durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Krieg) oder nicht zumutbare Gefahr für den/die Teilnehmer/in nicht vertretbar ist, hat Summersurf das Recht, den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen unter Berücksichtigung der Kosten von Summersurf.

  • Reiseausschluss

    Den Anweisungen der Reisebetreuer ist Folge zu leisten. Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches die Unversehrtheit der Teilnehmer oder das Ansehen des Veranstalters gefährdet, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung vom Reiseverlauf ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

VIII. Haftung

Summersurf haftet nicht für Unglücksfälle, eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und den damit verbundenen Terminverschiebungen, sowie für etwaige Folgekosten, die dem/der Teilnehmer/in daraus entstehen könnten. Die Teilnahme am Surfkurs, den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung. Die Haftung von Summersurf erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Wellenreiten oder der angebotenen (sportlichen) Aktivitäten verbunden sind und vom/von der Teilnehmer/in bewusst in Kauf genommen werden. Sie erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die dem/der Teilnehmer/in während des Wellenreitens oder bei der Teilnahme an den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten durch das Verschulden anderer Teilnehmer/innen oder Dritter entstehen. Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern/innen seitens Summersurf ist ausgeschlossen. Die Surfausrüstung, sämtliche Sportgeräte sowie sonstige Gegenstände, die Eigentum von Summersurf sind, sind von den Teilnehmern/innen ordnungsgemäß zu behandeln. Insbesondere bei grob fahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der/die Teilnehmer/in für den entstandenen Schaden.

IX. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Summersurf bzgl. vertraglicher Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmers/in wird für Schäden auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden dem/der Teilnehmer/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird.

X. Versicherungen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Preis enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer solchen, ebenso ist der Abschluss einer Reisegepäck- und Auslandskrankenversicherung ratsam.

XI. Mindestteilnehmerzahl

Für den Surfkurs sowie alle anderen angebotenen Aktivitäten beträgt die Mindestteilnehmerzahl drei Personen. Ist in der Buchungsbestätigung auf die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis eine Woche vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann Summersurf erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und der Surfkurs bzw. die Aktivität nicht durchgeführt wird. Summersurf wird dem/der Teilnehmer/in die vorstehende Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis eine Woche vor Reisebeginn zukommen lassen. Der/die Teilnehmer/in kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Summersurf in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der/die Teilnehmer/in hat Summersurf seine Ersatzteilnahme unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Summersurf hinsichtlich der nicht erreichten Teilnehmerzahl anzuzeigen. Macht der/die Teilnehmer/in von diesem Recht keinen Gebrauch, so wird der vom/von der Teilnehmer/in gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.

XII. Gewährleistung

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Summersurf an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des/der Teilnehmers/in findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist zwingend vor Ort vorzunehmen. Summersurf kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der/die Teilnehmer/in ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort Summersurf zur Kenntnis zu geben. Dieses ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

XIII. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der/die Teilnehmer/in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Summersurf geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Teilnehmer/in die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die Ansprüche des/der Teilnehmers/in verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

XIV. Bildnutzung, Datennutzung und Datenschutz

Der/die Teilnehmer/in willigt ein, dass er während der Reise bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von Summersurf verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der/die Teilnehmer/in willigt ein, dass die erhobenen Daten zu seiner Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der/die Teilnehmer/in verpflichtet die Summersurf GmbH, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der/die Teilnehmer/in kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.

XV. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages bzw. der übrigen Bestimmungen des Kleingedruckten.

XVI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Montabaur

Handelsregister: HRB 23853
UmSt.-ID: DE 292 603 962

Summersurf GmbH
Kieselboner Weg 24
56566 Neuwied

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